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Nach der hierzu ergangenen Rechtsprechung sind Online-Bewertungssysteme im Grundsatz ein gesellschaftlich gewünschtes Instrument zur Ausübung der verfassungsrechtlich geschützten Rechte auf Meinungs- und Kommunikationsfreiheit die regelmäßig dem Recht des bewerteten Unternehmers auf informationelle Selbstbestimmung vorgehen.
Daraus folgt, dass Unternehmen sich im Grundsatz auf Online-Bewertungsplattformen bewerten lassen müssen und dies auch ohne vorherige Einwilligung, sofern es sich nicht um rechtswidrige Bewertungen handelt.
Private Auftraggeber dürfen bei Handwerker-Kundencheck nur bewertet werden, sofern die betroffenen Auftraggeber vorab eine explizite Einwilligungserklärung abgegeben haben
Die Zustimmungserklärung zur Bewertung steht im Download-Center dem Handwerksbetrieb zur Verfügung und wird dem nächsten Auftrag mit einem privaten Kunden (privaten Bauherrn oder Architekten & Freiberufler mit privaten Adressen) einfach beigelegt
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