Die Abkürzung GoBD steht für "Grundsätze zur ordnungsgemäßen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff". Diese Grundsätze wurden von der deutschen Finanzverwaltung festgelegt und regeln, wie Unternehmen ihre Buchhaltungsunterlagen und steuerrelevanten Daten elektronisch führen und aufbewahren müssen.
Eine GoBD-zertifizierte Abrechnung bedeutet, dass die verwendete Software oder das Verfahren zur Erstellung von Abrechnungen den Anforderungen der GoBD entspricht.
Hier sind einige wichtige Aspekte:
- Ordnungsgemäße Buchführung: Die GoBD legt fest, dass alle Geschäftsvorfälle vollständig, richtig, zeitgerecht und nachvollziehbar erfasst werden müssen. Dies gilt sowohl für manuelle als auch für elektronische Buchführungssysteme.
- Dokumentation: Unternehmen müssen sicherstellen, dass alle relevanten Dokumente (z.B. Rechnungen, Belege) in einer Weise aufbewahrt werden, die eine einfache Nachvollziehbarkeit ermöglicht. Dies schließt auch die Möglichkeit ein, Daten im Falle einer Betriebsprüfung durch das Finanzamt bereitzustellen.
- Datenintegrität: Die Software muss sicherstellen, dass die Daten nicht unbefugt verändert werden können und dass Änderungen dokumentiert werden (z.B. durch Protokollierung).
- Zugänglichkeit: Die gespeicherten Daten müssen für die Finanzbehörden jederzeit zugänglich sein. Das bedeutet, dass sie in einem gängigen Format bereitgestellt werden sollten.
- Zertifizierung: Eine GoBD-Zertifizierung kann von Softwareanbietern erlangt werden, um zu bestätigen, dass ihre Lösungen den Anforderungen der GoBD entsprechen. Unternehmen sollten darauf achten, dass sie Software verwenden, die diese Zertifizierung besitzt.
Zusammengefasst bedeutet eine GoBD-zertifizierte Abrechnung also, dass die verwendete Software oder das Verfahren zur Erstellung von Abrechnungen den gesetzlichen Anforderungen an die elektronische Buchführung entspricht und somit rechtssicher ist!