Das OZG steht für das Onlinezugangsgesetz, ein deutsches Gesetz, das am 18. August 2017 in Kraft trat. Ziel des OZG ist es, die Digitalisierung der Verwaltung in Deutschland voranzutreiben und den Bürgerinnen und Bürgern sowie Unternehmen einen einfachen und sicheren Zugang zu Verwaltungsdienstleistungen über das Internet zu ermöglichen. Hier sind einige zentrale Aspekte des OZG:
- Zielsetzung:
- Das OZG soll sicherstellen, dass alle Verwaltungsdienstleistungen bis Ende 2022 online verfügbar sind. Dies umfasst sowohl Dienstleistungen auf kommunaler als auch auf Landes- und Bundesebene.
- E-Government:
- Das Gesetz ist Teil der E-Government-Initiative der Bundesregierung, die darauf abzielt, die Effizienz und Transparenz der öffentlichen Verwaltung durch digitale Lösungen zu verbessern.
- Bürgerfreundlichkeit:
- Durch die Bereitstellung von Online-Diensten sollen bürokratische Hürden abgebaut und der Zugang zu Verwaltungsleistungen erleichtert werden. Bürger sollen Anträge online stellen, Informationen abrufen und Zahlungen digital tätigen können.
- Interoperabilität:
- Das OZG fördert die Interoperabilität zwischen verschiedenen Verwaltungsebenen (Bund, Länder, Kommunen) sowie zwischen unterschiedlichen IT-Systemen, um einen reibungslosen Austausch von Daten zu gewährleisten.
- Umsetzung:
- Die Umsetzung des OZG erfolgt in mehreren Phasen und erfordert eine enge Zusammenarbeit zwischen Bund, Ländern und Kommunen. Es gibt verschiedene Projekte und Initiativen zur Entwicklung von Online-Diensten.
- Rechtsgrundlage:
- Das OZG schafft eine rechtliche Grundlage für die Digitalisierung von Verwaltungsprozessen und legt fest, dass die Behörden verpflichtet sind, ihre Dienstleistungen online anzubieten.
Zusammenfassung
Das Onlinezugangsgesetz (OZG) zielt darauf ab, die Digitalisierung der deutschen Verwaltung voranzutreiben, indem es den Zugang zu Verwaltungsdienstleistungen über das Internet erleichtert. Es fördert E-Government-Initiativen, Interoperabilität zwischen verschiedenen Verwaltungsebenen und eine bürgerfreundliche Gestaltung von Verwaltungsprozessen.